Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2020

  1. GELTUNGSBEREICH

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (RTK Solutions GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

    2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.farm-gps.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.

    3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

    4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

    5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. LEISTUNGSBESCHREIBUNG, LIEFERUNG

    1. RTK-Basisstationen werden von uns über das Internet mit Servern verbunden. Wir stellen dem Kunden nach Vertragsschluss die Zugangsdaten für das RTK-Korrektursignal zur Verfügung.

    2. Die Korrekturdaten können von den freigeschalteten Kunden empfangen werden. Die Freischaltung der Kunden erfolgt durch uns.

    3. Ausfall/Störung/nicht ausreichende Verfügbarkeit der GPS-,Galilio-,Beidou bzw. GLONASS-Satelliten, von uns nicht zu vertretende lokale Interferenzen durch Richtfunkeinwirkungen Dritter, sog. Multipatheffekte (Reflexionen von Funkwellen durch die Umgebung), Mängel in Qualität bzw. Verfügbarkeit der Mobilfunkverbindungen, Mängel, Beschädigungen bzw. Störungen der RTK-Basisstationen, der dazugehörigen Datenleitungen und der sonstigen Hard- und Software können die Qualität, und die Verfügbarkeit der Korrekturdaten negativ beeinflussen. Für derartige Beeinflussungen übernehmen wir keinerlei vertragliche Haftung, sofern wir diese nicht selbst gem. Punkt 9 zu vertreten haben.

  3. KÜNDIGUNGSFRISTEN

    1. Die Laufzeit der Nutzung des RTK-Korrektursignales beträgt zwölf Monate und kann nicht vorzeitig aufgekündigt werden. Falls der Kunde spätestens bis zum Ende des vorletzten Monats vor Ablauf der Nutzungsdauer (zwölf Monate ab erster Nutzung des RTK-Korrektursignal) das neue, gültige Nutzungsentgelt entrichtet erneuert sich die Nutzungsdauer um weitere zwölf Monate.
      TODO: Testzeitraum miteinbinden

    2. Verträge, die bis zum angegebenen Stichtag nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

    3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  4. RECHTEEINRÄUMUNG

    1. Der Kunde erhält das nichtausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht unterlizenzierbare Recht, nach Abschluss des Vertrages das RTK-Korrektursignal zu nutzen. Außerhalb dieser Nutzung ist der Kunde nicht berechtigt, diese Daten zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten oder seine Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

    2. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, fallen die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine von ihm ermöglichte unerlaubte Nutzung von Dritten unverzüglich eingestellt wird.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Zugangsdaten und Passwörter an einem sicheren Ort zu verwahren.

  5. VERTRAGSSCHLUSS

    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

    2. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung hinausgehen.

    3. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten sind zur ausschließlichen Nutzung des jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe von Rechten ist nicht gestattet.

  6. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNG

    1. Die Nutzungsberechtigung des RTK-Korrektursignales beginnt mit der Zurverfügungstellung der Zugangsdaten und endet um 24:00 Uhr des zwölf Monate darauffolgenden Tages, der im Vertrag als Vertragsende vereinbart wird.

    2. Zusätzlich zu den in Punkt 2 Absatz 3 genannten Beeinflussungen kann die Nutzung durch lokale Abschattungen des RTK-Signalempfängers (zB. Vegetation, Gebäude, Tunnel, etc.), durch falsch/schlecht eingestellte automatische Lenksysteme oder durch fehlerhafte Bedienung des Rovers durch den Nutzer behindert oder negativ beeinflusst werden; hierfür übernehmen wir keine Haftung.

  7. PREISE/LIEFERFRISTEN/ZAHLUNGEN

    1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    2. Die Zugangsdaten für das RTK-Korrektursignal werden dem Kunden nach Vertragsabschluss sofort zur Verfügung gestellt.

    3. Die Zahlung hat – sofern nichts Anderes vereinbart wurde – zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erfolgen.

    4. Im Zahlungsverzug – ausgenommen gerechtfertigter Zahlungsverzug gem. Punkt 8. – behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zum RTK-Korrektursignal zu sperren.

  8. AUFRECHNUNG

    1. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

    2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

    3. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

  9. HAFTUNG/GEWÄHRLEISTUNG

    1. Wir sind berechtigt, die von uns vertretenen Mängel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Schlägt diese Nacherfüllung fehl oder ist eine Nacherfüllung nicht möglich, so ist der Betreiber zum Rücktritt, zur Minderung oder, falls der Mangel durch uns zu vertreten ist, zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen der Punkte 7 bis 8 dieser AGB berechtigt.
      TODO: Schadensersatz?

    2. Wird eine sonstige vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) leicht fahrlässig verletzt oder geraten wir mit der Erfüllung in Verzug, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher vertraglicher Pflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.

    3. Bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen (Betriebsstörung, Streik o.ä.) sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Pflichten um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Verzug tritt während der so verlängerten Frist nicht ein. Die Rechte des Betreibers gem. Punkte 7 und 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

    4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei einer Garantieübernahme sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  10. RÜGE-, UNTERSUCHUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Korrekturdaten nach dem anerkannten Stand der Technik einzusetzen. Dies schließt insbesondere eine unabhängige Kontrolle der Korrekturdaten durch Anwendung auf einem bekannten Kontrollpunkt vor, während und nach einem Einsatz ein. Führt der Betreiber keine Kontrolle durch und zeigen sich nach dem Einsatz Mängel in der Anwendung der Korrekturdaten, ist der Kunde nicht berechtigt, Einwendungen gegenüber uns geltend zu machen.

    2. Der Kunde trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.

    3. Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, so hat der Kunde unverzüglich nach seinem Entdecken den Mangel uns gegenüber anzuzeigen. Tut er dies nicht, treten ebenfalls die Rechtsfolgen des Abs. 1 ein.

    4. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, jegliche sonstige durch uns verursachte Vertragsverletzung uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen, soweit diese nicht bei uns bereits positiv bekannt ist oder bekannt sein muss. Kommt er dieser Rügepflicht nicht nach, so kann er aus dieser Vertragsverletzung keine Rechte herleiten.

    5. Die Meldung von Störungen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die schriftliche Meldung spätestens innerhalb zweier Werktage nachholt. Die Meldung hat die Störung (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen) präzise zu beschreiben.

    6. Die Störungen sind an uns zu melden.

  11. SALVATORISCHE KLAUSEL

    1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

    2. Wir, wie ebenso der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  12. ALLGEMEINES

    1. Es gilt österreichisches Recht.

    2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Eggerding.

    4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

    5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.